Mitgliedschaft - smart Lohnsteuerhilfeverein
smart Lohnsteuerhilfeverein e. V. bietet Ihnen professionelle Hilfeleistungen bei allen Steuerfragen, damit Ihnen unnötiger Ärger oder auch zu hohe Steuerzahlungen erspart bleiben. Smart Lohnsteuerhilfeverein erstellt Ihre Steuererklärungen und berät Sie zu allen relevanten Themen.
Warum Sie Mitglied werden sollten?
Das Team von smart Lohnsteuerhilfeverein erstellt Ihre Steuererklärung, kompetent und zu einem fairen Preis. Ihnen geht es darum, wirklich alle steuerabzugsfähigen Sachverhalte in der Steuererklärung zu deklarieren, um die exakten Steuern zu zahlen – aber nicht zu viel.
Sie möchten darüber hinaus keinen Ärger mit dem Finanzamt, weil Sie möglicherweise wichtige Details vergessen. Wir helfen Ihnen – schnell, kompetent und zu fairen Mitgliedsbeiträgen.
Was kostet eine Mitgliedschaft?
Die Mitgliedsbeiträge bei smart Lohnsteuerhilfeverein sind sozial gestaffelt.
Hier sehen Sie die Beitragsordnung
Wie lang dauert die Mitgliedschaft?
Die Mitgliedschaft ist immer für ein Jahr – das nachfolgende Jahr der zu erstellenden Steuererklärung. Die Mitgliedschaft kann auch rückwirkend eröffnet werden, falls Sie noch steuerliches Potential in den Vorjahren sehen bzw. vom Finanzamt aufgefordert wurden, die Steuererklärung auch für frühere Jahre abzugeben. Die Mitgliedschaft kann drei Monate vor Jahresende gekündigt werden. Wird die Mitgliedschaft nicht gekündigt, verlängert sie sich automatisch und bequem um ein weiteres Jahr.
Sind wirklich alle Leistungen des Vereins gratis enthalten?
Steuererklärung
Steuerliche Beratung
Kommunikation mit dem Finanzamt
Überprüfung des Steuerbescheides
Einspruchserhebung für Sie bei falschen Steuerbescheiden oder Fehlern
Die vom Verein angebotenen Leistungen, v.a das Erstellen der jährlichen Steuererklärung, die Beratung in Steuerfragen, Kommunikation und Korrespondenz mit dem Finanzamt sind im jährlichen Mitgliedsbeitrag enthalten. Es fallen keine zusätzlichen Kosten für Sie an.
Wer kann Mitglied bei smart Lohnsteuerhilfeverein werden?
Grundsätzliche Voraussetzung:
Arbeitnehmer
Beamte
Pensionäre
Rentner
Arbeitsuchende
Auszubildende
Unterhaltsempfänger
Förderer des Vereins (auch z. B. Selbstständige, Freiberufler…)
Voraussetzung fürs Erstellen der Steuererklärung durch smart-Lohnsteuerhilfeverein:
nichtselbständiger Arbeit, einschließlich Pension und Betriebsrente
gesetzlichen und privaten Renten
Unterhaltsleistungen
Wir beraten auch bei Einkünften aus:
Kapitalvermögen (§ 20 EStG)
Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG)
wenn die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sowie Kapitalvermögen bis 13.000 € jährlich (Ledige) bzw. 26.000 € jährlich (Ehepaar) betragen.