FAQ

 

Was leistet der smart Lohnsteuerhilfeverein für mich?

Wir übernehmen die komplette Kommunikation mit dem Finanzamt für Sie.

Wir errechnen die zu erwartende Steuerrück- oder -nachzahlung.

Wir vertreten Sie im Streitfall auch vor dem Finanzgericht.

Wir prüfen Ihren Steuerbescheid und legen im Zweifel Einspruch für Sie ein.

Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung, beantragen Förderungen und Zulagen und nutzen alle Steuervorteile, die Ihnen zustehen.

 

Wie kann ich Mitglied werden?

 

In dem Sie ganz schnell und einfach unseren Online-Formular für die Mitgliedschaft ausfüllen und abschicken.

 

 

Kann jeder Mitglied werden?

 

Jeder Arbeitnehmer, Beamte, Rentner, Auszubildende, Student und Unterhaltsempfänger kann Mitglied werden. Außerdem sollten Sie ausschließlich Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit, Rente, Versorgungsbezügen und Unterhaltsleistungen beziehen. Dann beraten wir Sie als Mitglied.

 

 

Was muss ich zum ersten Beratungsgespräch mitbringen?

 

Nachweise von Versicherungen, Banken, Finanzamt, Familienkasse – wichtige Daten und Zahlen schicken Ihnen die zuständigen Institutionen und Ämter übers Jahr zu. Diese Unterlagen müssen Sie zum Beratungsgespräch mitbringen, denn nur so kann Ihre Beraterin oder Ihr Berater Ihre Steuervorteile exakt berechnen. Wenn Sie sich vorbereiten und keinen der vielen Nachweise vergessen wollen, können Sie nochmal auf unsere Checkliste schauen.

 

 

Wie beende ich die Mitgliedschaft beim smart Lohnsteuerhilfeverein?

 

Kündigen können Sie Ihre Mitgliedschaft immer zum Jahresende. Die Kündigung muss schriftlich oder per email bis spätestens zum 30. September an den Vorstand des Vereins erfolgen.

 

 

Wie sieht es mit der Qualität der steuerlichen Hilfeleistungen aus?

 

Jede/r Beratungsstellenleiter/in musste sich einem umfangreichen Zulassungsverfahren der öffentlichen Aufsichtsbehörde stellen. Daneben bildet der Berater sich durch eine Vielzahl verschiedener Kurse, insbesondere im Arbeitnehmersteuerrecht, ständig fort. Zusätzlich sind viele unserer Beratungsstellenleiter/innen zertifiziert.

 

 

Wie sicher sind meine Daten bei Ihnen?

 

Selbstverständlich werden Ihre Daten diskret und streng vertraulich behandelt. Dazu verpflichten uns das Gesetz durch § 26 Abs. 1 StBerG sowie die generellen Datenschutzbestimmungen.

 

 

 

Warum ist eine Mitgliedschaft notwendig?

 

Wir sind ein Lohnsteuerhilfeverein. Nur Vereinsmiglieder dürfen von uns steuerlich beraten uns. Die Rahmenbedingungen für die Hilfeleistung in Steuersachen hat der Gesetzgeber im Steuerberatungsgesetz geregelt.

 

 

Können Sie mir bei der Berechnung des Anspruchs auf Kindergeld helfen?

 

Sofern Sie mit Ihren Einkünften in die Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine fallen, dürfen wir auch in Kindergeldangelegenheiten nach dem Einkommensteuergesetz tätig werden.

 

 

Muss ich einen Minijob / 450 € Job bei der Steuererklärung angeben?

 

Meistens nicht, manchmal aber schon. Normalerweise wird bei einem Minijobverhältnis die Steuer vom Arbeitgeber pauschal entrichtet. Der Arbeitgeberzahlt dann einen pauschalen Beitrag an die Minijobzentrale. Der Arbeitnehmer selber bezahlt nichts. Eine Lohnsteuerkarte ist nicht notwendig und der Minijob wird auch in der Steuererklärung nicht angegeben. Allerdings gibt es hiervon auch Ausnahmen. Der Arbeitgeber darf nämlich die Steuer auch auf den Minijobber abgeben (vom Gehalt abziehen). In diesen Fällen ist die Vorlage einer Lohnsteuerkarte erforderlich. Dies führt dazu, dass der darin eingetragene Lohn bei der jährlichen Einkommensteuererklärung angegeben werden muss.

© 2017 Smart Lohnsteuerhilfeverein

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