Steuertipps

 

Hier finden Sie einige gute Tipps, um steuern zu sparen

 

 

 Einmaleins der Werbungskosten  

Bei den Werbungskosten handelt es sich um Aufwendungen bzw. Ausgaben, die der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen dienen.

Dazu zählen beruflich veranlasste Ausgaben von Arbeitnehmern. Aber auch Kosten der doppelten Haushaltsführung, Bewerbungskosten, Kosten für Arbeitsmittel, Arbeitszimmer als auch Beiträge zu Berufsverbänden. Aber auch Einkünfte, die nicht durch Selbstständigkeit erzielt werden, kommen in Frage.

siehe hierzu auch grundlegende Informationen auf der Wikipedia...                                                  

 

 Steuererklärung nicht gemacht? - Welche Strafen drohen können?

Stichtag für die Steuererklärung ist der 31. Mai und das ist laut Abgabenordnung richtig. Zur Abgabe verpflichtet ist jeder, der als Single mehr als den Freibetrag von aktuell 8.820 € (Ehepaare 17.640 €) im Jahr  (2017) einnimmt. Verpflichtet zur Abgabe sind diejenigen, bei denen einer der folgenden Punkte zutrifft: 

Ehepaare mit den Steuerklassen III und V, Lohn von mehreren Arbeitgebern, vom Finanzamt eingetragene Freibeträge, außerordentliche Einkünfte, Erhalt von Lohnersatzleistungen neben dem Gehalt sowie geschiedene, die wieder heiraten.

Wer eine Steuererklärung
nicht fristgerecht macht, kommt zwar nicht ins Gefängnis, muss aber mit einem sogenannten „Verspätungszuschlag“ rechnen.


 Bei näheren Informationen unter Berücksichtigung Ihres Sachverhaltes kontaktieren sie uns           

 


10.104 € Kindergeld rückwirkend:
 

So viel Geld können Eltern verschenken, die die Antragsfrist verpassen!

Kindergeld kann rückwirkend beantragt werden, das ist ein großer Vorteil für Eltern, die nicht wissen ob sie bezugsberechtigt sind oder nicht. 

2018 erfolgt eine Erhöhung um jeweils 2 Euro pro Kind. Kindergeld kann mit einem Antragsformular beantragt werden bei Familienkassen, die meist bei örtlichen Agenturen für Arbeit angesiedelt sind. Anspruch auf Kindergeld besteht ab dem Monat der Geburt und wird bis zum 18. Lebensjahr uneingeschränkt bezahlt, in vielen Fällen auch bis zum 25. Lebensjahr und sogar in einigen Fällen noch darüber hinaus. Neben den leiblichen Eltern können auch Adoptiv-, Stief- oder Pflegeeltern Kindergeld erhalten.

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Beerdigungskosten von der Steuer absetzen

Die steuerlichen Belastungen sind für viele Menschen in den letzten Jahren immer weiter gestiegen. Jedoch können die Beerdigungskosten steuerlich abgesetzt werden. Eine Beerdigung kann Angehörige sowohl persönlich als auch finanziell enorm belasten. Viele Menschen wissen aber nicht, dass ein großer Teil dieser Kosten von der Steuer abgesetzt werden kann. Beerdigungskosten sind ein Teil der sogenannten Nachlassverbindlichkeiten. Dabei handelt es sich um Schulden, die der Verstorbene zu Lebzeiten gemacht hat oder durch seinen Todesfall verursacht hat. Ist das Erbe geringer als die Beerdigungskosten, können die Zahlungspflichtigen die Differenz in der nächsten Steuererklärung geltend machen. Voraussetzung ist, dass die Bestattungskosten aus rechtlichen oder aus sittlichen Gründen gezahlt wurden und der Nachlass des Verstorbenen dafür nicht ausreichte.

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 Mit oder ohne Kirchenaustritt lassen sich Steuern sparen

In Deutschland müssen wohnende Mitglieder einer evangelischen oder katholischen Kirche sowie Mitglieder der jüdischen Kultusgemeinden Kirchensteuer zahlen. Bei der Kirchensteuer handelt es sich um ein Landesrecht, der Steuersatz liegt bei 9 % der zu zahlenden Einkommenssteuer, nur in Bayern und Baden-Württemberg sind es 8 Prozent. Aber es gibt auch noch zwei Sonderfälle: die Kirchengrundsteuer sowie das allgemeine und das besondere Kirchgeld. In den genannten Bundesländern wird allerdings zusätzlich das sogenannte Kirchgeld fällig. Kirchensteuer und Kirchgeld sind unbeschränkt als Sonderausgaben abzugsfähig und mit einem Kirchenaustritt können Sie die Zahlung von Kirchensteuer dauerhaft vermeiden. 

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 30 Cent pro Kilometer für den Weg zur Arbeit

Das Finanzamt erkennt für die Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte pro Arbeitstag jeden gefahrenen Kilometer als Fahrtkosten an und zwar pauschal mit 30 Cent. Steuererklärungen für Fahrten zur Arbeit können grundsätzlich bis zu 4.500 € im Jahr angesetzt werden. 

Die Entfernungspauschale gilt für Fußgänger, Radler, Motorrad-, Bus- und Bahnfahrer sowie Autofahrer und ihre Beifahrer, somit ist sie verkehrsmittelunabhängig. Für behinderte Menschen sowie für diejenigen, die Park & Ride nutzen und für Fahrgemeinschaften gelten Sonderregeln. Sollten Sie an mehreren Orten arbeiten, muss Ihr Arbeitgeber einen davon als Ihre „erste Tätigkeitsstätte“ festlegen.

Andere Fahrten können Sie als Dienstreise abrechnen – das heißt, Sie können Hin- und Rückfahrt statt nur die Entfernung ansetzen.

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 Bei der Gartenarbeit Steuern sparen

 

 

Büsche und Bäume schneiden, den Rasen mähen, neues Gemüse einsetzen...Wenn die erforderlichen Arbeiten nicht mehr selbst möglich sind, wird fremde Hilfe benötigt - wo das Finanzamt ins Spiel kommt. Arbeiten in garten zählen zu haushaltsnahen Dienstleistungen im Sinne des § 35a Einkommenssteuergesetz. Und dafür gewährt das Finanzamt eine Steuerermäßigung von 20 Prozent auf den Arbeitslohn der Helfer.  

Vorausgesetzt, dass eine Rechnung vorliegt und per Überweisung bezahlt wird. Barzahlungen werden nicht akzeptiert; denn mit dieser Regelung soll Schwarzarbeit bekämpft werden. Wenn Teile des Hauses vermietet werden, können die Kosten anteilig - einschließlich Material - als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung angesetzt werden. 

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 Steuerermäßigung für private Umzugskosten

Wenn Sie für Ihren Umzug eine Spedition beauftragen, handelt es sich ebenfalls um eine haushaltsnahe Dienstleistung. Das Finanzamt gewährt in diesem Fall einen Steuerbonus in Höhe von 20 Prozent der Speditionskosten. Sollten Sie aber ein Transportfahrzeug mieten und die Möbel selbst in die/das Wohnung/Haus bringen, gibt es keine Steuervergünstigung vom Fiskus.

Allgemein gilt, dass Sie vom Leistungserbringer eine Rechnungen benötigen und diese per Überweisung bezahlen. Als unbare Zahlung gilt auch eine Einzugsermächtigung im SEPA-Lastschriftverfahren, die Übergabe eines Verrechnungsschecks oder die Teilnahme am Electronic-Cash-Verfahren. Um die Schwarzarbeit mit dem Steuerbonus zu bekämpfen, werden Barzahlungen nicht steuerlich gefördert.

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 Steuerliche Behandlung von Zuwendungen

 Bei manchen Personen ist die Bereitschaft zu spenden sehr hoch, bei Katastrophen oder weil man eine
 
bestimmte Stiftung oder Organisation unterstützen möchte. Diese Spenden lassen sich in der
 Steuererklärung
als Sonderausgaben ansetzen.

Im Normalfall wird eine Zuwendungsbestätigung gem. § 50 l EStDV benötigt,  allerdings genügt auch ein Barzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung wenn es sich um eine Zuwendung zur Hilfe in Katastrophenfällen handelt gem. § 50 ll Nr. 1 EStDV handelt. Aber auch wenn die Zuwendungen max. 200,00 € betragen und an eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts oder inländische öffentliche Dienststelle gespende wird gem. § 50 ll Nr. 2a EStDV. Zuwendungen in Höhe von bis zu 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte können als Sonderausgabe in der Steuererklärung angesetzt werden. Allerdings ist kein Ansatz von Mitgliedsbeiträgen an Vereinigungen zur Förderung des Sports, kultureller Betätigungen , die in erster Linie zur Freizeitgestaltung dienen, der Heimatpflege und Heimatkunde sowie der Tierzucht, Pflanzenzucht, Kleingärtnerei, traditioneller Brauchtum (einschließlich des Faschings), der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amatuerfunkens, des Modellflus als auch des Hundesports möglich. 

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 Pflegekosten - Wann ist gut genug auch steuerlich begünstigt?

 Wer auf Pflege angewiesen ist, braucht Unterstützung von vielen Seiten. Viele Betroffene schätzen das
 bekannte Umfeld und ziehen
die Pflege zuhause vor. Das aber geht ins Geld - vor allem, wenn ambulante
 Pflegedienste oder andere Fachkräfte regelmäßig helfen.

Ob und in welcher Höhe Steuerzahler diese Pflegekosten geltend machen können, hängt von der jeweiligen Pflegestufe ab. Liegt bei den Betroffenen eine Pflegebedürftigkeit nach der Pflegestufe 1, 2 oder 3 vor, dürfen sie ihre Pflegekosten in vollem Umfang geltend machen.

Wer in keine Pflegestufe eingruppiert ist und auch keine Einschränkungen in der Bewältigung seines Alltags hat, kann derartige Ausgaben nur dann ansetzen, wenn sie von einem anerkannten Pflegedienst berechnet werden. Für den hauswirtschaftlichen Anteil können außerdem die Steuerabzugsbeträge für haushaltsnahe Hilfen beansprucht werden.

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 Bonuszahlungen für Gesundheitsmaßnahmen

 Am 1. Juli 2016 hat das Bundesfinanzgericht entschieden, dass Bonuszahlungen von Krankenkassen
 den Sonderausgabenabzug nicht mindern.

Erhalten Sie als gesetzlich Krankenversicherter im Rahmen eines Bonusprogramms Kosten-erstattungen von Ihrer Krankenkasse, darf das Finanzamt diese Zahlungen nicht mit Ihren steuerlich absetzbaren Krankenversicherungs-beiträgen verrechnen. Bonuszahlungen von Krankenkassen haben mit dem Versicherungsschutz nichts zu tun. Sie können Ihre Krankenkassenbeiträge auch trotz Teilnahme an Bonusprogrammen als Sonderausgaben absetzen. Sollten Sie nach Abgabe Ihrer Steuererklärung einen Steuerbescheid erhalten, auf dem Ihre Krankenkassenbeiträge dennoch um die Bonuszahlungen gekürzt wurden, sollten Sie Widerspruch einlegen. Doch es gibt auch eine Ausnahme bei Bonusprogrammen, Bonuszahlungen für die Durchführung von Gesundheitsmaßnahmen (Besuch eines Fitnessstudios) oder für ein bestimmtes Handeln (Nichtraucher) der Versicherten werden nicht berücksichtigt.  

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